Wie kann das THW angefordert werden

Die wichtigste Aufgabe des Bevölkerungsschutzes ist es Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren, sowie die Gefahren gegen Sachwerte oder Produktionsabläufe rechtzeitig zu bekämpfen. Dabei kommt es auf das kompetente und rechtzeitige Zusammenwirken aller nötiger Hilfsorganisationen und Gefahrenabwehrbehörden an. Zwingend erforderlich ist es daher das alle Kräfte miteinander und nicht neben- oder gar gegeneinander arbeiten.

Dadurch wird es erforderlich das alle Gefahrenabwehrbehörden und Hilfsorganisationen die gegenseitigen Organisationen, Aufgaben und Technik kennen und ggf. umgehend zum Einsatz rufen.


Die Feuerwehren sind die tragenden Kräfte in der Gefahrenabwehr. Das THW wirkt hierbei unterstützend. Landesgesetzliche Reglungen für die Pflichtaufgaben der Feuerwehren und Rettungsdienste werden durch das THW nicht berührt.

Das THW kann in vielen Fällen personell, technisch und durch Fachkunde unterstützen und Hilfe leisten.

Um die vielfälltigen Einsatzoptionen des THW zu erläutern haben wir auf dieser Seite verschiedene Informationen als Download bereit gestellt.

Wie THW Einsätze abgerechnet werden regelt die "Abrechnungsverordnung". Hier sind zahlreiche Neuerungen eingetreten, welche in diesem Video erläutert werden.

Ansprechpartner für Anforderer

Kommunalebene

Ortsverband

Mark Langhammer Ortsbeauftragter

Kontaktdaten

Kontaktformular

Regionalebene

Regionalstelle

Dominik Oramus

Leiter der Regionalstelle

Kontaktdaten

Landesebene

Landesverband

Sebastian Gold 

Landesbeauftragter

Kontaktdaten

Bundesebene

THW-Leitung

Sabine Lackner

 Präsident

Kontaktdaten