Der/Die Zugführer/in
Der/Die Zugführer/in (ZFü) ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zuges verantwortlich. Er/Sie sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen seines/ihres Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er/sie insbesondere:
- den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
- die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,
- Unterführer/in auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.
Der/Die Zugführer/in hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er/sie zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er/sie hinzuwirken. Er/Sie ist verantwortlich für die Durchführung der seiner/ihrer Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er/sie insbesondere:
- die Alarmierung seines/ihres Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
- im zugewiesenen Einsatzraum seine/ihre Einheit fachgerecht einsetzt,
- Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
- die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
Im Einsatz ist er/sie der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.
Zugtruppführer/in
Der/Die Zugtruppführer/in (ZTrFü) ist dem/der Zugführer/in (ZFü) gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des Zugtrupps verantwortlich.
Er/Sie sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen des Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er/sie insbesondere:
- den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
- die Ausbildung durchführt oder überwacht
Der/die ZTrFü hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er/sie zu melden.
Der/Die ZTrFü ist verantwortlich für die Durchführung der seiner/ihrer Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er/sie insbesondere:
- die Alarmierung seines/ihres Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
- die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
- im zugewiesenen Einsatzraum seine/ihre Einheit fachgerecht einsetzt,
- Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
- die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
Der/Die Gruppenführer/in
Der/Die Gruppenführer/in (GrFü) führt die Helfer seiner/ihrer Gruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Der/Die GrFü berät den/die Zugführer bzw. Einsatzleiter/in insbesondere in Fragen der Fachfähigkeiten der Gruppe.
Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Durchführung und Überwachung der FGr-Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
- Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfenden der Gruppe
- die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe
- Zusammenarbeit mit anderen Einheiten/Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
- Führung der Gruppe im Einsatz
- Dokumentation des Einsatzes
- Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
- Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen
- Regelung der Versorgung seiner/ihrer Gruppe
- Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
- Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfenden
Der/Die GrFü unterstützt die Regionalstelle (RSt) und die Dienststelle des/der Landesbeauftragten (LBDst) im Rahmen seiner/ihrer Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung.
Truppführer/in
Truppführerin Bergungsgruppe
Truppführer FGr. N
Truppführer FGr R
Der/Die Truppführer/in (TrFü) führt die Helfer/innen seines/ihres Trupps und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen.
Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
- Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern/innen seines/ihres Trupps
- Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
- Führung des Trupps im Einsatz
- Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
- Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
- Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen.