Zugführer

Carsten Schulz

Zugführer TZ

E-Mail: zf(at)thw-frankfurt-oder.de

Der Zugführer (ZFü) ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges verantwortlich. Er sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:

  • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
  • die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,
  • Unterführer auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.

 

Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. Er ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:

  •  die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
  • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
  • im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
  • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
  • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.

Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.

Zugtruppführer

Martin Münter

Zugtruppführer

Der Zugtruppführer(ZTrFü) ist dem Zugführer(ZFü) gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des Zugtrupps verantwortlich.
Er sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen des Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er/sie insbesondere:

  •  den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
  •  die Ausbildung durchführt oder überwacht

 

Der ZTrFü hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er/sie zu melden.


Der ZTrFü ist verantwortlich die Durchführung der seiner/ihrer Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er/sie insbesondere:

  • die Alarmierung seines/ihres Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
  • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
  • im zugewiesenen Einsatzraum seine/ihre Einheit fachgerecht einsetzt,
  • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
  • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.

Gruppenführer

Steven Trompa

Gruppenführer Bergungsgruppe

E-Mail: grfueb(at)thw-frankfurt-oder.de
Stephan Tittel

Gruppenführer FGr. N

E-Mail: grfuen(at)thw-frankfurt-oder.de
Tino Pöschke

Gruppenführer FGr R

E-Mail: grfuer(at)thw-frankfurt-oder.de

Der Gruppenführer(GrFü) führt die Helfer seiner/ihrer Gruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Der GrFü berät den Zugführer bzw. Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachfähigkeiten der Gruppe.

Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Durchführung und Überwachung der FGr-Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
  • Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfer der Gruppe
  • die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten/Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen Führung der Gruppe im Einsatz
  • Dokumentation des Einsatzes
  • Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
  • Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen
  • Regelung der Versorgung seiner/ihrer Gruppe
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer

 

Der GrFü unterstützt die Regionalstelle (RSt) und die Dienststelle des Landesbeauftragten (LBDst) im Rahmen seiner Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung.

Truppführer

derzeit unbesetzt

Truppführer Bergungsgruppe

Alexander Saß

Truppführer FGr. N

Frank Benndorf

Truppführer FGr R

Der Truppführer(TrFü) führt die Helfer/innen seines Trupps und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen.

Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
  • Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern/innen seines/ihres Trupps
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  • Führung des Trupps im Einsatz
  • Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen.

Der Zugführer (ZFü) ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges verantwortlich. Er sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:

  • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
  • die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,
  • Unterführer auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.

 

Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken. Er ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:

  •  die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
  • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
  • im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
  • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
  • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.

Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.

Der Zugtruppführer(ZTrFü) ist dem Zugführer(ZFü) gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des Zugtrupps verantwortlich.
Er sorgt für die Ausbildung der Helfer/innen des Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er/sie insbesondere:

  •  den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
  •  die Ausbildung durchführt oder überwacht

 

Der ZTrFü hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines/ihres Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er/sie zu melden.


Der ZTrFü ist verantwortlich die Durchführung der seiner/ihrer Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er/sie insbesondere:

  • die Alarmierung seines/ihres Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
  • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
  • im zugewiesenen Einsatzraum seine/ihre Einheit fachgerecht einsetzt,
  • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
  • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.

Der Gruppenführer(GrFü) führt die Helfer seiner/ihrer Gruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Der GrFü berät den Zugführer bzw. Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachfähigkeiten der Gruppe.

Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Durchführung und Überwachung der FGr-Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
  • Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfer der Gruppe
  • die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten/Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen Führung der Gruppe im Einsatz
  • Dokumentation des Einsatzes
  • Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
  • Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen
  • Regelung der Versorgung seiner/ihrer Gruppe
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer

 

Der GrFü unterstützt die Regionalstelle (RSt) und die Dienststelle des Landesbeauftragten (LBDst) im Rahmen seiner Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung.

Der Truppführer(TrFü) führt die Helfer/innen seines Trupps und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen.

Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
  • Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern/innen seines/ihres Trupps
  • Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  • Führung des Trupps im Einsatz
  • Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  • Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen.