"Wie kann auch ich aktiv helfen?"

Solltest Du dich diese Frage stellen bist Du hier genau richtig.

Natürlich müssen ähnlich wie im Beruf gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, damit einem Dienst im THW nichts entgegensteht.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • ich bin mindestens 10 Jahre alt
  • ich bin noch nicht 60 Jahre alt
  • ich besitze die geforderte Tauglichkeit
  • mein ständiger Aufenthalt ist in der Bundesrepublik Deutschland
  • ich wurde noch nie von einer anderen Katastrophenschutzbehörde unehrenhaft entlassen
  • ich bekenne mich zum demokratischem Rechtsstaat
  • ich bin nicht vom Wahlrecht gemäß des §13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen
  • ich wurde noch nie zu einer Freiheitsstrafe über 1 Jahr rechtsmäßig verurteilt

 

Es ist unabhängig von welchem Geschlecht Du bist, oder ob Du einen Migrationshintergrund hast. Deine berufliche Ausbildung oder Tätigkeit wird ebenfalls kein Nachteil bieten da Du, wie alle Helfer des Technischen Hilfswerk, eine einheitliche Ausbildung erhältst. Berufliche Qualifikationen können sogar ein Vorteil sein.

Wie und wo kann ich dem THW beitreten?

Grundsätzlich kannst Du dich bei dem Ortsverband anmelden, welcher auch für Deinen Wohnsitz zuständig ist. Dort wirst Du ein Gespräch mit dem Ortsbeauftragten führen in dem alle Fragen geklärt werden und dir Deine Rechte und Pflichten erläutert werden. Jedoch kann auch die zuständige Regionalstelle Dir behilflich sein den zuständigen Ortsverband zu finden oder Deine Fragen zur Mitgliedschaft beantworten.

Ein Recht auf Mitgliedschaft im THW besteht allerdings nicht. Die Aufnahme hängt von der Entscheidung des Ortsbeauftragten ab. Grundlage der Entscheidungsfindung ist die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen sowie der aktuelle Bedarf des Ortsverbandes.

 

Welche Pflichten werde ich als Helfer im THW haben?

  • regelmäßige Teilnahme an Diensten, Veranstaltungen, Ausbildungen, Übungen und Einsätzen
  • regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen
  • Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
  • dienstlichen Weisungen nachkommen
  • Reglungen für Beurlaubungen und Dienstbefreiungen beachten
  • Die Ausstattung und Einrichtungen sorgfältig und nur für dienstliche Zwecke verwenden
  • Sich in die Gemeinschaft der Helferinnen und Helfer einfügen und kameradschaftlich verhalten
  • das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen
  • jede Veränderung in meinem persönlichen Verhältnissen dem THW bekannt geben (z.B.: Änderung der Anschrift oder Familienstand, Arbeitgeberwechsel)

 

Wie werden Pflichtverstöße geahndet?

Pflichtverstöße sind unter anderem:

unentschuldigtes Fehlen bei Dienstveranstaltungen, Weigerung am Dienst teilzunehmen, das nicht befolgen von dienstlichen Weisungen.

Pflichtverstöße werden ermahnt und können im Wiederholungsfall zur Entlassung aus dem THW führen.

Werde ich durch Mitgliedschaft im THW berufliche Nachteile haben?

Natürlich nicht. Dir dürfen durch den Dienst im THW keine beruflichen Nachteile entstehen. Während der Teilnahme an Dienstveranstaltungen oder Einsätzen entfällt die Pflicht zur Arbeitsleistung. Auch nach Einsätzen und Diensten stehen Dir Ruhezeiten zu, bevor Du dein Arbeitsverhältnis wieder aufnimmst. Dein Arbeitgeber wird ebenfalls zur Lohnfortzahlung verpflichtet und kann diese Kosten auf Antrag vom Bund erstattet bekommen. Solltest Du Selbständig sein erhältst Du ebenfalls Verdienstausfall nach der Entschädigungsrichtlinie des THW.

 

Solltest Du weitere Informationen zum Ablauf des Dienstes im THW wünschen, klicke bitte hier.