Grundlage ist die “Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und die Schulung der beauftragten Personen in Unternehmen und Betrieben (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)” in der jeweils gültigen Fassung. Gemäß § 7c GbV gelten die Vorschriften sinngemäß auch für öffentliche Rechtsträger des Bundes und somit auch für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.
Daher gibt es auf allen Ebenen des THW ehren- und hauptamtliche Verantwortliche.
Im Ortsverband Frankfurt (Oder) sind zwei Helfer solche ausgebildeten verantwortlichen Personen und somit Ansprechpartner in allen Gefahrgutfragen. Sie überwachen die Einhaltung sämtlicher, bspw. Transport-, Lager- und Verpackungsvorschriften und führen notwendige Kennzeichnungen von Gefahrgütern durch und überwachen diese.
In den jährlichen Schulungen werden unter anderem Änderungen im ADR-Recht sowie in THW internen Reglungen besprochen. In diesem Jahr, am 06.06., war auch die Übergangsfrist der Gefahrensymbole ein wichtiges Thema. Zur Vertiefung der Theorie wurden anschließend die Fahrzeuge des THW OV Seelow, hier fand die Schulung statt, einer Prüfung unterzogen. So wurden beispielsweise alle Kraftstoffkanister gemäß der aktuellen Reglungen mit den neuen Gefahrensymbolen gekennzeichnet und die Sicherheitsausstattungen der Fahrzeuge kontrolliert. Hinzu kam auch die Kontrolle ob die Gasdruckbehälter (Gasflaschen) der Atemschutzgeräte sowie der Brennschneidausstattung den regelmäßigen Prüfungen unterzogen wurden.