Befähigte Personen im THW sind Kräfte, welche in einer Zweitfunktion Geräteprüfungen in verschiedenen Sachgebieten durchführen. Das THW besitzt, wie ein normaler Betrieb der Wirtschaft auch, Unternehmerpflichten. Hierzu zählt unteranderem auch die Sicherstellung von funktionstüchtiger und gefährdungsfreier Ausstattung. Hierzu gibt es insgesamt 4 Sachgebiete.
Elektro:
Alle ortsfesten und ortsveränderlichen elektrische Geräte, Ausstattungsteile und Hilfsmittel zählen zu diesem Prüfgebiet. Hierzu werden gemäß eines festgelegten Prüfplanes all diese Geräte durch fachkundige Elektrofachkräfte (beruflich Elektriker o.ä.) auf Funktion und Sicherheit geprüft.
Logistik:
Zum Sachgebiet Logistik zählen neben Ladungssicherungsmitteln wie Spanngurte, Ketten und Kettenzüge auch Anschlagmittel, Drahtseile, Greifzüge, Schäkel, Haken, etc.
Technik:
Unter das Prüfgebiet Technik fallen Arbeitsmittel wie Leitern, Krankentragen, Schleif- und Bergekörbe, Sanitätsausstattungen, Kettensägen etc.
Ein weiteres Prüfgebiet ist das des Gerätehandwerkers der Geschäftsstelle. Hier werden unter anderem Hydropressen aber auch PSAgA (Persönliche Schutzausstattungen gegen Absturz) auf Sicherheit geprüft.
In den Tagungen dieser "Prüfer" werden zukünftig nicht nur allgemeine Neuerungen in den Prüfvorschriften vermittelt sondern auch gemeinsame Prüftermine organisiert um rechtliche und organisatorische Probleme zu vermeiden. Beispielsweise müssen nicht nur regelmäßige Unterweisungen eingehalten werden, sondern jeder Prüfer muss jährlich mindestens zwei Prüfungen durchführen um diese Aufgabe wahrnehmen zu können. Auch können durch gemeinsame Prüfungen Personalengpässe abgefangen werden, da THW Helfer ehrenamtlich tätig sind und somit nicht immer für den Dienst im THW bereitstehen können.
Neben dieser Tagung fanden auch die Tagungen der Ortsbeauftragten und Ausbildungsbeauftragten statt.